von jamelek am 24.02.2011, 14:41 Uhr |
Mieterfrage
Hallo!
was steht in eurem bestehenden Mietvertrag? ist da die Nutzung vom Fahrradkeller aufgeführt? Dann kann Sie hier nicht nachträglich eine Miete erheben.
Stellt sie den Keller jetzt neu zur Verfügung, kann sie den auch vermieten.
LG Jamelek
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- Mieterfrage - amynona 24.02.11, 12:52
- Re: Mieterfrage - jamelek 24.02.11, 14:41
- Re: Mieterfrage - Suka73 24.02.11, 17:11
- Re: Mieterfrage - Bigmama081108 25.02.11, 0:39
- Re: Mieterfrage - deischuhzu 25.02.11, 7:08
- Re: Mieterfrage - jamelek 24.02.11, 14:41
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