Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von jamelek  am 24.02.2011, 14:41 Uhr

Mieterfrage

Hallo!

was steht in eurem bestehenden Mietvertrag? ist da die Nutzung vom Fahrradkeller aufgeführt? Dann kann Sie hier nicht nachträglich eine Miete erheben.

Stellt sie den Keller jetzt neu zur Verfügung, kann sie den auch vermieten.

LG Jamelek

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.