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Geschrieben von Geburtstagsmama am 24.02.2011, 11:58 Uhr

@vallie - asr

Nicht immer muss ein Schaden zugefügt worden sein! Auch wenn die Eltern so miteinander zerstritten sind, dass keine gemeinsame "Erziehung" statt finden kann, kann eine/-r das Asr bekommen!

Dauert etwas, JA kommt, redet auch mit Kindern und fragt nach deren Meinung und Begründung - zählt sogar!

LG Violetta

 
4 Antworten:

Re: @vallie - asr

Antwort von vallie am 24.02.2011, 12:09 Uhr

das alleinige sorgerecht?
daß wir uns da richtig verstehen:
einem elter soll das sorgerecht ENTZOGEN werden.

wenn du einen fall kennst, wie lange ist das her?

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Re: @vallie - asr

Antwort von Geburtstagsmama am 24.02.2011, 12:22 Uhr

Ja, das alleinige Sorgerecht. Ich bekam es vor 2 Jahren - weiteres per PN.

LG Violetta

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Re: @vallie - asr

Antwort von shinead am 24.02.2011, 12:58 Uhr

Ich kenne auch einen Fall bei dem dem KV wegen Mangelnder Mitwirkung (Unterschriftenverweigerung bei Kontoeröffnung, Schulanmeldung weiterführende Schule und Ummeldung bei ortsinternem Umzug) entzogen wurde.

Nach der zweiten Unterschrift hatte der Richter keine Lust mehr und hat für die dritten Anfrage das ASR an die Mutter übergeben.

Das war *grübel* 2009...

Gruß
Corinna

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Re: @vallie - asr

Antwort von vallie am 24.02.2011, 14:26 Uhr

nun ja, in allen beschriebenen fällen war das wohl nur eine formsache und den betroffenen relativ egal.
wenn ein elter dagegen ankämpft, dann kommt man damit nicht durch. und sei es nur, um den anderen zu ärgern.

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