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Geschrieben von Erzangie am 12.08.2011, 20:21 Uhr

Meine Tochter ist ein GU-Kind...

...und zwar seit der zweiten Klasse. Sie ist aber nicht lernbehindert, sondern hörbehindert und wird einmal in der Woche von der Rheinischen Schule für Hören und Kommunikation gefördert. Sie ist jetzt in der sechsten Klasse einer Gesamtschule.

Hier in NRW sind die Schulen gesetzlich verpflichtet, GU-Kinder aufzunehmen. Dennoch: ich habe mir die weiterführende Schule sorgfältig ausgesucht, weil nicht alle Schulen bereit sind, die notwenidge Unterstützung zu bieten, obwohl ALLE Schüler davon profitieren.

Alternative wäre allerdings für meine Tochter die Unterbringung in einem Internat gewesen, weil eine entsprechende Förderschule, die neben der Hörschädigung auch einen adäquaten Abschluss hätte bieten können, von uns zu weit weg ist.

 
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