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Geschrieben von tonib am 31.01.2023, 10:08 Uhr

Lt. BFH ist der Soli noch verfassungsgemäß

Für die, die es interessiert:

Einkommensteuer: bekommen Bund und Länder, Beschluss von Bundestag und Bundsrat erforderlich

Soli: bekommt der Bund, keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich


Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine einkommensteuerliche Annexsteuer (Zuschlagsteuer) bzw. eine Ergänzungsabgabe (§ 3 Abs. 1 AO), bei der die Bemessungsgrundlage die Einkommensteuer (Lohn-/Körperschaftsteuer) selbst ist (§ 3 Abs. 1 SolZG). Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) auch nicht der Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs. 3 GG.

Das weißt Du doch alles, Leena, also erzähle bitte nichts über Parlamentsmehrheiten.

Der ehrliche Weg wäre, die Einkommsteuer zu erhöhen und den Soli abzuschaffen. Dafür hat man aber keine Mehrheit. Deshalb geht man den krummen Weg, der, selbst wenn er gerade noch so verfassungsgemäß wäre, ein ziemlicher Wählerbetrug ist.

 
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