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Geschrieben von tonib am 30.01.2023, 16:15 Uhr

Lt. BFH ist der Soli noch verfassungsgemäß

Mich hätte es auch gewundert, wenn der BFH anders entschieden hätte, aber mal schauen, was das BVerfG sagt.

Nach meinem untechnischen Verständnis sollte es nicht zulässig sein, ohne die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten, die man für eine Erhöhung der Einkommensteuer benötigt, eine Quasi-Einkommensteuer zu erheben.

Also einfach einen "Zusatzbetrag", der an die Einkommensteuer gekoppelt ist, für einen bestimmten Zweck zu erheben und diesen dann nach Wegfall des Zwecks weiterhin für alle möglichen Steuerzwecke zu verwenden. Die Frage ist dann, ob der Zweck noch besteht, welcher Maßstab daran anzulegen ist. Dass man irgendwie das Geld gut gebrauchen kann, ist sicher nicht ausreichend.

Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehe ich hingegen nicht; so viel Spielraum muss die Politik haben. Allerdings müsste sie dafür nach meinem Verständnis die Steuern erhöhen, und dazu braucht sie wieder Mehrheiten....

 
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