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Geschrieben von Kiwi1971 am 08.11.2011, 21:03 Uhr

Kontovollmacht

Mit dem Tod sollten idealerweise alle Güter "eingefroren" werden. Erbschleicher, die sich beeilen, bis die Bank Wind bekommt, können noch abräumen. Klar. Sparbücher verschwinden auf diese Weise sehr oft auf Nimmerwiedersehen.

Aber die so übervorteilten anderen Erben, die Wind davon bekommen, können Einspruch erheben und notfalls per Klage für Gerechtigkeit sorgen. Und dann hat dem Erbschleicher seine Hast nichts genutzt. Sein eingeheimstes Geld wird ihm angerechnet an seinen Pflicht- oder wie auch immer -Teil.

 
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