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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 08.11.2011, 20:23 Uhr

Kontovollmacht

Hallo,

es gibt Vollmachten, die mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen und welche, die über den Tod hinaus gelten. Wenn sich nichts geändert hat in den letzten Jahren, wird das Konto "eingefroren", bis die Erbfolge geklärt ist. Gibt es eine Vollmacht über den Tod hinaus, können Rechnungen, die mit der Beerdigung etc. zu tun haben, vorgelegt werden und diese werden dann auch bezahlt. Ob "privat" verwendetes Geld dem Erbteil angerechnet wird, weiß ich nicht. Ich vermute aber, ja.

Grüße
Andrea

 
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