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Geschrieben von Kolkrabe am 13.02.2021, 22:09 Uhr

@Kolkrabe, @bobcat - hier mal ganz konkret

Richtig, das Pflegegeld bleibt gleich. Bei Pflegegeld übernimmt ein Angehöriger die Pflege, bei Pflegesachleistung der Pflegedienst.

Es wird also nicht mehr Geld.

Und richtig: eine Umwidmung macht nur Sinn, wenn Angehörige das Pflegegeld erhalten und dadurch Entlastung bekommen. Ansonsten fehlt das Geld am Ende dem Pflegedienst.

Was die 125€ Betreuungsleistungen angeht: die können als Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden, allerdings braucht der Nachbar ein Zertifikat und muss der Pflegekasse namentlich bekannt sein.

 
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