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Geschrieben von shinead am 02.08.2018, 13:15 Uhr

Kindergartenleitung absurd!

Sorry, aber das hat m.E. nichts mit einer absurden DGSVO zu tun, sonder mit absurdem Management im Kindergarten!

Schon als Junior vor X Jahren in den Kindergarten kam, habe ich unterschrieben dass er
a) fotografiert werden darf
b) die Fotos dann im Kindergarten aufgehängt werden dürfen
c) die Fotos in der Zeitung veröffentlicht werden dürfen.

Allen drei Optionen konnte ich individuell zustimmen, oder eben einzelne streichen.

Das Recht am eigenen Bild ist in Art.2 Abs. 1 im GG geregelt (also nix DGSVO). Und wenn die Kindergartenleitung zu doof ist um sich die Einverständnis der einzelnen Eltern zu holen, dann ist ein Fotoalbum mit geschwärzten Gesichtern deren Problem.

Wenn die das in den letzten Jahren noch nicht gemacht haben, haben sie schon die letzten Jahre gegen geltendes Recht verstoßen.

In unserer KiGa Gruppe gab es nicht ein Kind, das nicht fotografiert und das Bild danach veröffentlicht werden durfte. Ich weiß aber von Kindern aus anderen Gruppen deren Gesichter nicht in der Zeitung landen durften. Das ist zu berücksichtigen. Vor und nach der DGSVO (in der steht übrigens gar nicht so viel neues drin, jetzt muss man es eben nur einhalten sonst folgen saftige Strafen).

 
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