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von Leena  am 03.08.2018, 8:28 Uhr

Datenschutz absurd!!

Na ja, ob ein Urteil vom OLG Köln jetzt schon der Weisheit letzter Schluss ist... oder habe ich weitere Urlaube verpasst, als ich in Island im Urlaub war?

Außerdem ging es in dem Fall ja nur um Veröffentlichung von Bildern zu journalistischen Zwecken, dass da - weiterhin - das KUG gilt. Das betrifft aber erstmal nicht die Veröffentlichung von Bildern zu nicht-journalistischen Zwecken (und ein Kindergarten-Fotoalbum wäre nun eher weniger journalistisch, das "Medienprivileg" greift da nicht) und es betrifft auch nicht das Anfertigen der Fotos, da kann durchaus wieder die DSGVO ins Spiel kommen.

Sinnfrei finde ich die Aktion des Kindergartens aber allemal...

 
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