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Geschrieben von aliben2000 am 14.05.2014, 12:33 Uhr

Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Hallo,

ich bin schwanger, alleinerziehend und bekomme Hartz 4. Mein jetziger Kontostand beträgt 1,55 + und da wird aber jetzt noch jede Menge abgehen so das ich im Disprokredit bin.

Ich habe von meinem Jobcenter einen Bescheid bekommen das ich zu viel Geld bekommen habe und das jetzt zurückbezahlen muss. Mein Einspruch/ Widerspruch wurde abgelehnt und jetzt soll ich alles auf einmal zurückzahlen sonst wollen die das Geld von meinem Konto einziehen. Mein Dispokredit wäre dann am Limit und das wäre den aber egal, sie meinten das wäre mein Problem. Ich habe gesagt das ich alleinerziehend und schwanger bin und ich durch viele Probleme (Waschmaschine mehrfach kaputt, Autounfall usw.) große Geldsorgen habe.

Mir selber ist es auch nicht aufgefallen das ich über Monate zu viel Geld bekommen habe und die Beratungsstelle hat auch gemeint das es so alles richtig ist.

Jetzt wollte ich fragen ob die das Geld von meinem Sparkassenkonto einfach so pfänden dürfen bzw. ob die nicht verpflichtet sind wenigsten eine Ratenzahlung anzubieten.

Danke sehr

 
38 Antworten:

Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von frechemami am 14.05.2014, 12:36 Uhr

Wie es gesetzlich ist weiss ich nicht, aber leider musst du das zu viel bekommende Geld wieder zurück zahlen und den Ämtern sind persönliche Schicksale auch egal, aber ich hoffe hier kennt sich wer besser damit aus.

Gruss

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 12:42 Uhr

Um welchen Betrag geht es denn? Welche Raten wären dir ggf. möglich?

Bitte um einen persönlichen Gesprächstermin zwecks Klärung der Rückzahlung. Nimm dir ggf. einen Zeugen mit. Evtl. empfiehlt sich ein Termin beim Teamleiter (oder wie das heißt).

Zeige dich "gewillt", biete eine Ratenzahlung an. In der Regel lassen sich die Ämter darauf ein.

Ich kenne mich mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht sonderlich aus auf diesem Gebiet, meine aber, dass das Amt nicht einfach das Geld einziehen darf bzw. kann. Bevor es zur PFändung kommt, muss geprüft werden, ob überhaupt gepfändet werden darf. Folge wäre ggf. ein Pfändungsbescheid. Das ganze ist fraglich, da du ja offensichtlich kaum Einnahmen hast. Ich denke, da wollte man dir erstmal ANgst machen, um dir zu verklickern, dass du das Geld auf jeden Fall zurückzahlen musst.

Wie gesagt, suche nochmals das Gespräch und biete Ratenzahlung an. WIchtig: Halte dich danach auch an diese Vereinbarung.

LG

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von aliben2000 am 14.05.2014, 12:45 Uhr

Habe ich schon getan aber die haben gleich abgelehnt. Es wäre eine Betrag von 1650 Euro und das kann ich nicht mit einem Mal bezahlen. Das habe ich auch gesagt und sie meinten nur das es nicht ihr Problem ist. Das Jobcenter meinte das dann halt mein Dispokredit daran glauben muss.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Einstein-Mama am 14.05.2014, 12:51 Uhr

Warst du persönlich dort?

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Wolke80 am 14.05.2014, 12:54 Uhr

Niemand kann sich Geld vom Konto eines anderen ohne Einzugsermächtigung einziehen. Wie soll das gehen?

Was passieren kann ist, dass sie dir die Auszahlung beim nächsten fälligen Auszahltermin kürzen. Ich glaube aber nicht, dass sie alles auf einmal verlangen können.
Kann es sein, dass du schon vorher Probleme mit deinem Sachbearbeiter hattest? Klingt irgendwie danach.

Natürlich lässt sich eine Behörde auf Ratenzahlung ein. Hat bei uns auch geklappt. Ging zwar nicht um Hartz 4, sondern um zu viel gezahlten Familienzuschlag beim Gehalt, aber das war kein Problem.

LG Wolke

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 13:02 Uhr

Vor einer Pfändung werden aber Einkommen, Unterhaltspflichten usw. geprüft und es MUSS ein Bescheid darüber erteilt werden. Einfach so einziehen dürfen die das nicht soweit ich weiß.

Du hast von einer Beratungsstelle geschrieben, die auch meinte, dass alles richtig gewesen wäre (was aber offensichtlich nicht so war). Was sagt die denn zur aktuellen Lage? Hier kann man dir sicherlich weiterhelfen.

Hast du nur telefoniert oder direkt mit jemandem gesprochen? Ich kann dir nur empfehlen, PERSÖNLICHEN Kontakt aufzunehmen. Bei der Terminabsprache gleich betonen, dass es um die RÜckzahlung geht und die Einzelheiten besprechen willst. Bestehe auf einem persönlichen Termin. Nimm dir ggf. Beistand mit.

Über welchen Zeitraum zog sich die Überzahlung denn hin? 1650 EUR sind kein Pappenstiel. Hättest du das nicht doch merken können/müssen?

Es gibt da Klauseln, nach denen das Jobcenter zurückfordern darf oder nicht bzw. ggf. in welcher Höhe. Da würde ich mich ggf. nochmal beraten lassen.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 13:07 Uhr

... sehe ich genauso.

Rein "banktechnisch" ist das nicht möglich.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Wolke80 am 14.05.2014, 13:14 Uhr

Ich glaube, da stimmt was nicht. Entweder ist das nur die halbe Wahrheit oder die AP hatte vorher schon Probleme mit dem Amt.
Wenn man einen wirklichen Rat sucht, sollte man alle Karten auf den Tisch legen.

LG Wolke

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 13:17 Uhr

So denke ich auch.

Jede Behörde geht auf eine Ratenzahlung ein. Schließlich ist man dort froh, wenn überhaupt was kommt. Und ein persönliches Gespräch wird man doch auch nicht verweigern?!

Mit Freundlichkeit und Ehrlichkeit (sprich: Tatsachen auf den Tisch - was geht und was nicht) sollte hier was machbar sein.

Sich darauf zu berufen, dass man es nicht gemerkt hat ... naja, das hat einen merkwürdigen Beigeschmack. Fast 1700EUR müsste man doch merken, es sei denn es handelt sich um einen wirklich langen Zeitraum und monatlich relativ geringe Beträge auf Grund einer Falschberechnung des Amtes, was man als Laie nicht unbedingt merken kann. Dazu kann ich im aktuellen Fall nix sagen, weil ich die Hintergründe nicht kenne.

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@meine Namensvetterin ;-)

Antwort von Wolke80 am 14.05.2014, 13:21 Uhr

Mal sehen, ob sich die AP noch mal zu Wort meldet. Denke eher nicht...

LG Wolke

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dito

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 13:43 Uhr

Man darf gespannt sein.....

Ich helfe ja gern, gebe ggf. auch moralische Unterstützung, wenn es nötig ist. Aber auch nur, wenn der Hintergrund passt bzw. wenn die Story glaubwürdig ist. Ich mag niemandem was unterstellen aber hier klingt das etwas abstrus zumal jetzt (wahrscheinlich) keine Reaktion mehr kommt.

Frage mich dann immer, was die Damen wollen - Absolution und Kopfnicken zum eigenen Verhalten und Kopfschütteln über das Verhalten der bösen anderen oder geht es wirklich um Hilfe und Rat?...?...

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Re: dito

Antwort von Wolke80 am 14.05.2014, 13:52 Uhr

Geld- oder Sachspenden vielleicht, Mitleid, ...

Ich kenne den Nick nicht, wahrscheinlich wieder mal eine Eintagsfliege...

LG Wolke

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Rückzahlung in einer Summe bei laufendem Bezug nicht möglich...

Antwort von Ralph am 14.05.2014, 13:54 Uhr

Hallo,

zum konkreten Sachverhalt kann und will ich nichts sagen. Da auch Deine Beratungsstelle geäußert hat, daß die Forderung zurecht besteht, konnte Dein Widerspruch keinen Erfolg haben (und nach Deiner Schilderung hast Du gegen die Forderung Widerspruch eingelegt, nicht gegen eine Einziehung in einer Summe).

Bekommst Du ALG II von einem Jobcenter? Dann solltest Du einmal Deinen Rückforderungsbescheid GENAU durchlesen, dort ist eine Adresse und auch eine Telefonnummer angegeben, an die Du Dich hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten wenden kannst.

Du schreibst nicht, weshalb es zu Zuvielzahlungen gekommen ist. Grundsätzlich dürfen die Jobcenter gegen die monatliche SGB II-Leistung aufrechnen (§43 Abs. 1 SGB II). In der Praxis sind das meistens 10% des Regelsatzes (bei Alleinstehenden derzeit 39,10 Euro). Hast Du etwas nicht mitgeteilt, z.B. Einkommen, sind 30% des Regelsatzes als Tilgungsrate anzusetzen, das sind bei 391,- Euro monatlich 117,30 Euro (§ 43 Abs. 2 SGB II).

Die gesamte Summe kann man fordern, wenn beispielsweise bei Antritt einer Arbeit im letzten Monat 1200,- € gezahlt worden sind, der Lohn aber 2500,- netto beträgt. Dann macht Ratenzahlung wenig Sinn, das Amt ist schließlich keine Wohlfahrtsbank, die zinslose Darlehen in diesen Fällen vergibt. Da kann man durchaus die zeitnahe Erstattung fordern.

Bei laufendem Bezug wie in Deinem Fall ist eine Zahlung in einer Summe dagegen abwegig.

Also, erst einmal bei der im Bescheid angegebenen Dienststelle sich melden. Und bitte keine Ratenzahlungen ála 5, 10 oder 20,- € vorschlagen, das ist bei höheren Forderungen einfach sachfremd.

Ralph

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Re: Rückzahlung in einer Summe bei laufendem Bezug nicht möglich...

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 14:00 Uhr

Super erklärt, da gehe ich mit.

Nur beim letzten Satz zucke ich etwas - warum sollte eine 20-EURO-Zahlung "sachfremd" sein? Ich denke, das wäre durchaus möglich. Wenn tatsächlich keine Mittel vorhanden sind, wäre eine solche Rate durchaus vertretbar. In regelmäßigen (engmaschigen) Abständen sollte aber geprüft werden, ob die Rate evtl. angepasst werden kann.

Habe früher auch bei einem Träger des öff. Rechts gearbeitet - 20-EURO-Raten sind NICHT abwegig. Wir waren tw. froh, wenn überhaupt was kam. Und tatsächlich gibt es Fälle, die komplett so abgewickelt werden können, auch wenn es dauert... Die Kleinzahler waren oft "besser" als die, die höhere Zahlungen vereinbart hatten und dann doch nicht zahlten...

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Hier geht es nicht um irgendeinen öffentlichen Träger...

Antwort von Ralph am 14.05.2014, 14:13 Uhr

20,- €, bei 1.650,- € Forderung?? Das wäre eine Laufzeit von fast 7 Jahren!

Hier geht es um die Möglichkeiten der Verrechnung, und da sind 10% Satz, manchmal auch 30%. Natürlich muß man den Einzelfall prüfen.
Die APin wäre bei 10% in rund 3 1/2 Jahren mit dem Thema durch. Und sie hat immerhin noch den hohen Alleinerziehendenmehrbedarf zum "Jonglieren". Nein, ohne weitere Informationen sehe ich hier keine Hinderungsgründe, mit 10% aufzurechnen.

Ralph

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Reni+Lena am 14.05.2014, 14:22 Uhr

ich hab keine Ahnung...aber das erste was ich tun würde wäre den Dispo bis zur grenze abzuheben und die anderen laufenden Sachen die bezahlt werden müssen in bar mit diesem Geld zu überweisen. Dann hat das Amt eben Pech gehabt...wo nichts ist können die nichts holen.
Ob das so "erlaubt" ist..weiß ich nicht...war aber mein erster gedanke:))))

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Silvia3 am 14.05.2014, 14:27 Uhr

Was soll das denn? Ein Dispo ist doch nicht umsonst, da muss die Ärmste auch noch Zinsen drauf zahlen, das macht die Sache für sie doch erst einmal nur teurer, besonders wenn der Termin der Behörden-Lastschrift nicht 100% klar ist. Außerdem würden, wenn der Dispo komplett ausgereizt ist, evtl. fällige Lastschriften zurückgewiesen, das kostet dann erst recht Geld oder sie muss noch höhere Zinsen wegen unerlaubter Überziehung des Dispos zahlen.

Wie Ralph gesagt hat, erst einmal mit dem Amt unter der angegebenen Nummer in Verbindung setzen, einen Gesprächstermin vereinbaren und Abschlagszahlungen vereinbaren.

Silvia

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 14:44 Uhr

Da hat das Amt eben Pech gehabt? Was für eine Mentalität ist das denn?

Die AP "kassiert" offensichtlich zu Unrecht knapp 1700EUR und dann so eine Aussage???

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Re: Hier geht es nicht um irgendeinen öffentlichen Träger...

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 14:47 Uhr

Ich war auch nicht bei "irgendeinem öffentlichen Träger" wie du es nennst. Da waren Forderungen von 1650EUR ein Witz.... Nichtsdestotrotz hat man tw. "lächerliche" Vereinbarungen getroffen, kannst du glauben...

Klar macht es deutlich mehr Sinn, höhere Beträge zu vereinbaren, da die Laufzeiten viel zu lang sein können. Wenn es aber nciht ging, hat man sich mit weniger zufrieden gegeben. Nicht selten wurden dann Restforderungen auch niedergeschlagen. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Reni+Lena am 14.05.2014, 14:51 Uhr

Ich sag ja nicht, dass sie es nicht zurück zahlen muss. Aber wenn kein Geld da ist das ganze auf einmal zu verlangen finde ich unverschämt. ist ja offensichtlich nicht ihr fehler gewesen.

So wie ich das verstanden habe hat sie kaum Geld auf dem Konto und braucht einen teil des Dispos für laufende Fälligkeiten. ich nehme mal an für Strom etc die vom Konto noch abgebucht werden.
Wenn das Amt nun den Dispo voll ausschöpft und die ganze Kohle abzieht, dann muss sie auch zinsen zahlen....und hat zudem den Ärger mit den Fälligkeiten die noch abgebucht werden müssen.
Dann lieber die Kohle heim holen...sich mit den leuten in Verbindung setzten die noch abbuchen..das ganze diesen Monat in bar überweisen und das Amt vorerst auflaufen lassen.
Die können doch nicht den Dispo komplett ausschöpfen und sie steht dann da und kann evtl ihren Strom nicht mehr zahlen.

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das Warum wäre interessant...

Antwort von SchwesterRabiata am 14.05.2014, 14:52 Uhr

Warum wurde zu viel bezahlt...?
War das der Ap bekannt und sie hats einfach gerne genommen oder war da der Fehler auf der Seite des Amtes... was durchaus auch öfter mal vorkommt...
Ich denke für bewußten Betrug sollte man auch zügig gerade stehen, wenn da aber ein Sachbearbeiter was falsch gemacht hat, sollte man der AP auch zugestehen, daß in Raten abzuzahlen....
Es ist sicher wirklich ein mieses Gefühl, wenn man ohne was dafür zu können, plötzlich gesagt bekommt, daß man zu viel bekommen hat und das zurück zu bezahlen hat.... eigentlich sollten die, die den Fehler gemacht haben, dafür gerade stehen.... egal wer es nun war...

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 15:02 Uhr

Wie hanebüchen ist das denn?!?

Welcher Aussage im AP entnimmst du denn, dass es "offensichtlich nicht ihr Fehler" war? Ich kann das nirgendwo rauslesen. Und da die AP keine Stellung mehr bezieht, könnte man durchaus annehmen, dass das Amt eine Rückforderung stellt, weil sie eben doch was dafür kann und Leistungen zu Unrecht bezogen hat. Kassieren tut man gern, ausgeben sowieso aber zurück geben, was einem nicht gehört, das wird dann gern ausgelassen... Dafür kann ich keinerlei Verständnis aufbringen.

Das Amt ist hier nicht unverschämt sondern handelt (vermutlich) richtig. Wir kenne den Sachverhalt ja gar nicht, können nur mutmaßen. Aber dass ein Amt einfach "den Dispo voll ausschöpft und die ganze Kohle abzieht" ist doch sehr sehr abwegig. Kein Amt bucht einfach von fremden Konten Geld ab. Es fordert, plündert aber doch keine Konten.

Achja, "bar überweisen" - wie soll das denn gehen?

Auf mich wirkt es eher so als würde jemand gern die zu Unrecht bezogenen LEistungen für sich einstreichen zumal sie offensichtlich schon ausgegeben sind. Sich dann über das "böse" Amt aufzuregen halte ich für ziemlich vermessen. Schwanger hin oder her.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Reni+Lena am 14.05.2014, 15:12 Uhr

das schreibt sie:
Mir selber ist es auch nicht aufgefallen das ich über Monate zu viel Geld bekommen habe und die Beratungsstelle hat auch gemeint das es so alles richtig ist

Und deshalb bin ich mal davon ausgegangen dass es mal wieder Willkür des Jobcenters ist.
versteh mich nicht falsch..ich halte auch gar nichts von Schmarotzern. Wenn da was faul ist sollen sie ihr den letzten Cent einziehen. Aber wenn sie wirklich nichts dafür kann und das Amt mal wieder auf stur und Bürokratie macht, dann würde ich mir eben so selber helfen.

bar überweisen?
Kohle in die Hand, an den Bankschalter..überweisen auf folgendes Konto..
geht das nicht mehr?


Lg reni

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Re: das Warum wäre interessant...

Antwort von Tristania1704 am 14.05.2014, 15:12 Uhr

Mir wurde damals in der Zeit des Geldes im Mutterschutz auch zu viel gezahlt. Das Geld kam ja ein paar Wochen vor und ein paar Wochen nach der Geburt nicht vom Amt sondern - soweit ich mich erinnere - von der Krankenkasse. Da wurde auch falsch berechnet bzw hatte sich was überschnitten. Ich hatte damals zwar gemerkt daß ich wohl zu viel Geld habe aber wieviel war für mich nicht nachvollziehbar. Letztendlich musste ich 800 Euro zurück zahlen. Nach einem Anruf bei der betreffenden Stelle wurden mir dann monatlich 50 Euro vom Amt einbehalten bis das offene Geld abbezahlt war. Ging ohne Probleme.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von aliben2000 am 14.05.2014, 15:25 Uhr

So bin jetzt wieder da,

Ich war schon persönlich im Jobcenter und habe mit der Sachbearbeiterin gesprochen die schon immer sehr unfreundlich war. Aber aus meinen Bekanntenkreisen und auch von der Beratungsstelle weiß ich das es oft Probleme mit meinem Jobcenter gibt. Eine Nachbarin von mir hat da extreme Probleme und sie hat auch etliche falsche berechnete Bescheide bekommen.

Da ich bei den ganzen bescheiden nicht durchgeblickt habe bin ich zur Beratungsstelle gegangen um zu überprüfen ob die richtig sind da ich genau vor einer Zuvielzahlung Angst hatte. Angefangen hat es wo ich einen Änderungsbescheid bekommen habe das ich zu wenig Geld erhalten habe und das etwas nachgezahlt werden sollte, wurde auch gemacht und ich habe immer alles angegeben. Dann bekam ich noch andere Änderungsbescheide wegen Geburt, Alleinerziehungsbedarf usw. In der Beratungsstelle meinten die auch das es schon sehr schwer ist da durchzublicken und das der Fehler beim Jobcenter liegt. Die Beratungsstelle war ja auch der Ansicht das die Berechnung richtig war und darauf habe ich mich verlassen.

Die Sachbearbeiterin meinte auch zu mir das wenn kein Geld von meinem Konto zu pfänden ist das sie mir dann kein Hartz 4 zahlen würden solange die Schulden beglichen sind. Meine Nachbarin ist bei der gleichen Bearbeiterin und hat auch große Probleme mit ihr.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 15:26 Uhr

Versteh schon was und wie du das meinst, kann es durchaus auch nachvollziehen.

Zur Zahlung - das wäre dann eine Bareinzahlung, keine Überweisung. Und die kostet saftige Gebühren während eine "normale" Überweisung nichts oder nur wenig kostet.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 15:30 Uhr

Dann lass dir doch einen Termin beim Teamleiter geben, mit Zeugen - wie vorher schon gesagt. Bestehe darauf, das geht doch.

Wenn deine Story wirklich so ist, dann sollte es kein Problem sein. Dann wäre sicher auch im Center bekannt, dass es "mal wieder diese SB ist", mit der es immer Probleme gibt.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Wolke80 am 14.05.2014, 15:36 Uhr

Fachanwalt nehmen und den Bescheid überprüfen lassen...vorher Beratungsschein holen.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von Ilwi am 14.05.2014, 15:37 Uhr

Soweit ich weiß, dürfen die nicht mehr wie 10% von deinem Regelsatz einbehalten.
Bei mir verheiratet, wären es 10% von 353€, also 35,30€ monatlich.
So wird es bei uns zumindest gehandhabt. Anders kenne ich es nicht.

Wende dich an einen Anwalt. Dir steht Beratungsbeihilfe zu.
Der kennt sich auf jeden Fall mit den Gesetzen aus und daran muss sich ja auch das Jobcenter halten.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von hormoni am 14.05.2014, 16:08 Uhr

Bullshit. Das wäre unzumutbare Härte, die zu Lasten des Kindes ginge.

Wende dich bitte an den AMTSLEITER des Jobcenters und lass dich nicht abwimmeln.

Dort schilderst du die Situation. Auch, wie du gedenkst, die Schulden zurück zu zahlen.

Zusätzlich rate ich dir, dich an eine Schuldenberatungsstelle zu wenden...Die dürften auch den ein oder anderen Tipp haben.

Grüße

h

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Frage 1: WIE LANGE liegt die Überzahlung zurück???

Antwort von FrauKrause am 14.05.2014, 16:10 Uhr

Frage 2: WANN ist dem Amt das aufgefallen?

Es gibt hier eine Verjährung. Wenn es dem Amt zu spät aufgefallen ist, gibt es keine Rückzahlung. Das wäre als ERSTES zu prüfen. Auch wenn das Amt meint, den Widerspruch nicht anzuerkennen, KANN es u.U. trotzdem im Unrecht sein. Deshalb zunächst die o. g. Daten prüfen. Nach erfolgtem Widerspruch und Ablehnung durch das Amt (das ist meist Standard), gibt es noch den gerichtlichen Weg.

Den Dispo würde ich zur Sicherheit schnellstmöglich von der Bank runtersetzenn lassen, nicht ausschöpfen, das wäre nicht so klug. Hier auf alle Fälle mit der Bank sprechen, damit nicht der Gesamtbetrag auf einmal eingezogen werden kann. Ich würde nach Prüfung der Fristen eventuelle Ratenzahlungen von mindestens 50,00 EUR anbieten. Mehr ist wohl nicht machbar.

Lass Dich nicht ins Bochshorn jagen!!!!

LG fk

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Hier der Link mit dem Gesetz dazu: (Mehrfachlesen hilft beim Verstehen...)

Antwort von FrauKrause am 14.05.2014, 16:13 Uhr

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http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm

Antwort von FrauKrause am 14.05.2014, 16:14 Uhr

sorry...

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http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm

Antwort von FrauKrause am 14.05.2014, 16:14 Uhr

sorry...

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http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm

Antwort von FrauKrause am 14.05.2014, 16:14 Uhr

sorry...

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Du hast natürlich recht, wenn...

Antwort von Ralph am 14.05.2014, 18:50 Uhr

... man sich das Geld bei den Leuten holen muß. Dann kommt die Pfändungsfreigrenze ins Spiel, und wenn nichts zu holen ist, begnügt man sich auch mit kleinsten Raten, klar.

Die Jobcenter sind aber in der Situation, daß sie ihre Forderungen direkt mit der eigenen Zahlung aufrechnen können und dürfen. Da hilft auch keine Privatinsolvenz, weil das im SGB II mit verankert ist. Das kann auch gar nicht anders sein, denn sonst würde sich Beschiß ja lohnen, oder auch Unwissenheit. Zu holen gäbe es nichts, der Schuldturm ist abgeschafft, und selbst bei 30 Millionen Steuerbeschiß gibt es heutzutage ja nur noch 3 1/2 Jahre Knast. Was also soll man jemandem für eine Freiheitsstrafe geben, der läppische 8.000,- € ergaunert hat?

Bleibt die gesetzlich verankerte Aufrechnung...

Ralph

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@reni: Merkwürdige Terminologie...

Antwort von Ralph am 14.05.2014, 19:13 Uhr

"... mal wieder Willkür des Jobcenters ist."
Klingt so wie, " immer wenn jemand jammert, kann es zunächst mal nur Willkür des Jobcenters sein..." Na, auch auf die Propaganda hereingefallen, gell?

"... Wenn da was faul ist sollen sie ihr den letzten Cent einziehen... "
Wir sind hier nicht im Mittelalter. Der Sozialstaat darf in letzter Konsequenz niemanden verhungern lassen, auch das Jobcenter ncht! Gott sei dank!!!

"... das Amt mal wieder auf stur und Bürokratie macht... "
Du und viele andere verwechseln "stur und auf Bürokratiemachen" mit streng nach dem gesetz zu entscheiden! Das, was Du indirekt forderst, nämlich mal eben "njict einen aud stur und Bütrokratie machen", also 3,5,7,9 mal gerade sein lassen, führt genau zu Deiner ersten Aussage: DANN wäre es Willkür, wenn der SB entscheidet und nicht das Gesetz, wie vorzugehen ist.

Kann Wolke76 nur recht geben, Deine "Ratschkäge" sind grottenschlecht, teuer und finanzielles Harakiri. Ich hoffe, daß Du sie niemals selbst befolgst, Deine Geldbörse würde ächzen.

Ralph

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Re: Du hast natürlich recht, wenn...

Antwort von wolke76 am 14.05.2014, 21:18 Uhr

Ja, das stimmt. Wir hatten die Pfändungsgrenzen zu beachten und manchmal war halt nicht wirklich was zu holen, so dass man sich auf Kleinstraten einließ.

Mit der Aufrechnung verhält es sich freilich etwas anders und das ist m.E. auch gut so. Klar, Härtefälle gibt es immer aber da findet sich i.d.R. dann auch eine Lösung. Einfach das Konto plündern wie im AP angedeutet, sowas gibt es nicht.

Naja, manche wollen es eben einfach nicht verstehen...

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