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Geschrieben von Ralph am 07.08.2016, 0:44 Uhr

Jetzt wollen wir erstmal sortieren... sanktioniert wird überhaupt nicht...

Hallo,

das Jobcenter spricht eine "Sanktion" aus, wenn jemand im Bereich der Mitwirkung bei der Arbeitssuche/Arbeitsvermittlung nicht mitwirkt, also z.B. Termine unentschuldigt versäumt, sich nicht bewirbt, eine Maßnahme eigenmächtig und ohne Gründe abbricht etc. $$ 31ff. SGB II
Das ist hier alles nicht einschlägig.

Wenn Hilfe zuviel gezahlt worden ist, dann wird die zuviel gezahlte Hilfe zurückgefordert. Bei anhaltendem Leistungsbezug wird dann im Regelfall mit 10% des Regelsatzes aufgerechnet.

Wenn jemand das Amt bescheißt, weil er z.B. Einkommen nicht angibt, dann wird mit 30 % des Regelsatzes aufgerechnet. Das sind bei Alleinstehenden/Alleinerzienden monatlich derzeit 121,20 € im Monat. Das ist etwas versteckt in § 43 Abs 2 SGB II codifiziert.
Da sie offensichtlich vorsätzlich betrogen hat, könnte ZUSÄTZLICH noch ein Bußgeld, evtl. sogar ein Strafrechtsverfahren wegen Erschleichens von Sozialleistungen auf sie zukommen. Da es offenbar nicht nur um ein paar Euro fuffzig geht kann das noch sehr unangenehm für sie werden.

Ralph

 
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