Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von mausebär2011 am 06.08.2016, 18:26 Uhr

Sanktionen H4

Hallo,

eine Verwandte von mir hat leider richtig mist gebaut - und wär ich gemein würd ich jetzt sagen das sie es verdient hat, habe ihr von anfang an gesagt es ist betrug.
Nun ist es wie es ist und jetzt machen sich alle Gedanken wie sie klarkommen soll wenn das Amt mit einer Sanktion ankommt.

Ich schätzte das sie ca. 20% weniger bekommt, solange bis ihre Schuld abbezahlt ist. Nun gehts aber im Verwandtenkreis richtig rund weil alle der Meinung sind wie unfair das wäre, sie müsse ja von was leben (wie gesagt - selber schuld!).


Im Internet finde ich nur Fälle wo Leute Jobs abgelehnt haben. Trifft hier aber nicht zu.
Hier wurde ein mittlerer 4 Stelliger Betrag verheimlicht.
Da aufgrund eines Fehlers nun alle Kontoauszüge der letzten 12 Monate überprüft werden sollen, sowie die gesamte Wohnung, gehen alle davon aus dass das Amt die Summe nun auf einem der Auszüge findet und das Geld dementsprechend einfordert.


M.m.n muss sie die Summe lediglich über Raten abbezahlen. Entweder sie zahlt also... keine ahnung... 50euro mtl. an das Amt oder die zahlen ihr einfach 20% o.ä. weniger im Monat.

Da sie aber 2 Kinder unter 3J. hat meinen alle das man ihr das Geld nicht reduzieren dürfte.

So, was genau kommt da also auf sie zu?
Ich hab da ja auch nur beschränkt Ahnung von.
War vor Jahren mal für knapp 2 Jahre H4ler und hatte da nie solche Probleme.
Daher kann ich ja auch nur mutmaßen. Nur die Rückzahlung ist für mich nunmal logisch.

 
16 Antworten:

Re: Sanktionen H4

Antwort von Puderzucker am 06.08.2016, 18:33 Uhr

Nicht wirklich mein Feld, aber es gibt doch ein Schonvermögen. Sprich, einen Betrag, den man haben darf und der nicht angetastet werden darf. Sind sie da drüber? Je nachdem wie viele Personen im Haushalt leben und wie alt sie sind, ist das keine sooo kleine Summe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sanktionen H4

Antwort von kati1976 am 06.08.2016, 18:35 Uhr

Es gibt auf jeden Fall eine Sanktion. Zu jedem Schreiben gibt es eine Belehrung und da steht ja alles drin.

Bevor das Jobcenter irgendwas abzieht vom Geld soll sie so melden und ein Angebot machen, vielleicht klappt es ja.

Aber wie kommt das Jobcenter denn darauf Kontoauszüge von 1 Jahr sehen zu wollen und die Wohnung?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sanktionen H4

Antwort von IngeA am 06.08.2016, 18:36 Uhr

Versteh ich irgendwie nicht:
Wenn sie einen mittleren 4stelligen Betrag verheimlicht hat, muss der mittlere 4stellige Betrag ja irgendwo bei ihr vorhanden sein. Dann kann das Amt ihr natürlich die Bezüge kürzen oder streichen, angepasst an den Betrage, und was sie zuviel bekommen hat muss sie dann auch zurück bezahlen.
Oder hat sie das Geld verprasst?

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Zu euren Fragen:

Antwort von mausebär2011 am 06.08.2016, 18:47 Uhr

Sie hat einen Antrag auf Weiterführung (?) gestellt.
Also das sie halt wieder für die nächsten 6 Monate H4 beantragen will. Macht man ja alle 6 Monate so.

Dabei hat sich ein Fehler eingeschlichen. Statt der Kaltmiete, hat sie die Warmmiete eingetragen. Da wurde das Amt stutzig. Daraufhin haben sie den Antrag von oben bis unten geprüft.
Dem Bearbeiter kam es dann komisch vor das sie 2014 und 2016 ein Kind bekam, zusätzlich zwei Jugendliche Kinder dort zeitweise wohnen, es aber keine Partnerschaft gibt.

Nun wollen sie nächste Woche hin um zu überprüfen ob da wirklich kein Mann mit in der Wohnung lebt.
Zudem wollen sie alle Kontoauszüge um zu sehen das auch wirklich kein Geld von einem evtl. vorhandenem Mann eingeflossen ist.

Hätte sie einen Partner könnte der sie ja mit seinem Gehalt unterstützen, woraufhin ihr das H4 entsprechend gekürzt werden müsste weil sie ja dann in einer Bedarfsgemeinschaft leben würden.

Das wollen die jetzt halt prüfen.

Von der Krankenkasse bekam sie wegen der Geburt des ganz kleinen (Frühling 2016), halt eine große Summe Mutterschaftsgeld. Das Amt hat sie darüber nicht informiert in der Hoffnung das die sich untereinander nicht darüber informieren und es unentdeckt bleibt.

Das Geld hat sie auch nicht mehr. Madame kaufte sich davon einiges und machte kurzerhand Urlaub mit den Kindern.
Es ist alles komplett ausgegeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sanktionen werden kommen und, im schlimmsten Fall, wird sie eine Anzeige

Antwort von Marianna81 am 06.08.2016, 18:53 Uhr

wegen dem Sozialbetrug am Hals haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sanktionen werden kommen und, im schlimmsten Fall, wird sie eine Anzeige

Antwort von mausebär2011 am 06.08.2016, 19:02 Uhr

Stimmt, das eine Anzeige im Bereich des möglichen liegt hatte ich noch gar nicht bedacht.

Wäre nicht verwunderlich. Ist nämlich nicht das erste mal. Vor etwa 6 Jahren hatte sie das Thema schonmal so ähnlich.
Da schuldete sie dem Amt dann letztendlich 8000euro.
Sanktionen gab es damals aber nicht, da sie zu dem zeitpunkt schon wieder im Job war (und das halt eben erst viiiiel später beim Amt bekannt gab - doof nur dass das Amt den vertrag dann sehen wollte und das Eintrittsdatum dann herausfand)......

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu euren Fragen:

Antwort von IngeA am 06.08.2016, 19:17 Uhr

Warum bekam sie Mutterschaftsgeld, wenn sie arbeitslos war?

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu euren Fragen:

Antwort von mausebär2011 am 06.08.2016, 19:22 Uhr

War sie nicht.

Sie hat 2 Jahre gearbeitet, wurde dann schwanger. Kind 3 kam Anfang 2014.
Wurde dann wieder Schwanger, Kind 4 kam im Frühling 2016.

Elterngeld reicht nicht, also muss sie mit H4 aufstocken.

Ich hab da auch ehrlich gesagt gar keine Ahnung von, ich wusste nichtmal das sie bei Kind 4 auch Mutterschaftsgeld bekommt da sie ja noch in Elternzeit wegen Kind 3 war.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu euren Fragen:

Antwort von IngeA am 06.08.2016, 19:47 Uhr

Warum sie Mutterschaftsgeld bekommen hat kann ich nicht sagen, diese Details kenne ich nicht wirklich.
Aber: das Mutterschaftsgeld beträgt max. 13 Euro pro Tag für 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeborenen 12 Wochen nach der Geburt).
Wie da ein "mittlerer vierstelliger Betrag" bei rauskommen soll ist mir schleierhaft.

(6 + 12) Wochen * 7 * 13 Euro = 1638 Euro. Unter "mittlerer vierstelliger Betrag" verstehe zumindest ich was anderes.
Kann es sein, dass euch die Dame auch nicht so wirklich die Wahrheit erzählt?

Mein Mitleid hält sich auf jeden Fall in Grenzen, lernfähig scheint sie ja auch nicht gerade zu sein.
Tut mir halt leid für die Kinder.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu euren Fragen:

Antwort von mausebär2011 am 06.08.2016, 20:02 Uhr

Genaue Details kenne ich nicht, aber ich weiss das es nicht das einzige Geld ist das geflossen ist. Da kam noch anderes Geld dazu.

Gut, was den "mittleren vierstelligen Betrag" angeht ist eben auslegungssache. Bei mir ging das in diesem Fall bei etwas über 3500euro los.


Also das sie das Geld so bekommen hat kann ich Garantiert sagen. Denn sie hat sich Dinge gekauft die so nicht möglich gewesen wären. Da muss sehr viel Geld dagewesen sein, ich kenne jede Ausgabe da ich darüber - warum auch immer - jedesmal informiert werde.
Meine Mutter regt sich sehr über diese Person auf und gibt alles an mich weiter, auch wenn ich es meist gar nicht wissen will.
Und da meine Mutter alles auf Papier gesehen hat weiss ich eben dass das Geld so wie sie sagt auch wirklich geflossen ist.


Wie das mit dem Amt ist, das kann ich natürlich nicht sagen. Sie ist sehr schusselig und es würde hier auch niemanden wundern wenn sie den Antrag schlicht vergessen hat oder über ihre Verhältnisse gelebt hat und daher damit ankam das sie ihr das Geld eben vorerst gestrichen haben.
Sie kam nämlich zu jedem an und wollte 200euro zum Überbrücken haben.



Nunja, ich weiss es wie gesagt nicht was da jetzt so genau los ist mit dem Amt.
ich wollte nur mal schauen was sie da nun genau erwartet. Ich war mir ja eh sicher das es Sanktionen gibt, egal ob Kinder da sind oder nicht.
Schön ist was anderes, aber ich gönne es ihr eben auch weil sie nach all dem Mist den sie immer macht und dann durch andere ausbaden lässt es einfach mal braucht auf dem Ar*sch zu landen.


Danke auf jedenfall! Jetzt weiss ich bescheid und starte endlich ins Wochenende!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke!

Antwort von mausebär2011 am 06.08.2016, 20:04 Uhr

Danke an alle!


Ihr habt ja meine Gedanken dazu bestätigt. Sanktionen werden wohl definitiv kommen.
Wie hoch die ausfallen wird wohl vom Berarbeiter abhängen schätze ich.


Aber nun kann ich da wenigstens bescheid geben dass das nicht nur meine Meinung ist, sondern das es ein Fakt ist das sie mit Sanktionen klar kommen muss.

Wie schon mehrfach erwähnt: Selber Schuld! Ätschibätsch!


Und was die Kinder angeht. Die lasse ich nicht mit ihr fallen. Da werd ich mal zwischendurch was vorbei bringen. Die können ja nunmal nichts dafür und sollten für die dummheit ihrer Mutter nicht leiden müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Tja, erwachsene Menschen sollten wissen was sie tun

Antwort von Ellert am 06.08.2016, 20:56 Uhr

huhu

ich finde wer betrügt, in welcher Form auch immer, sollte auch mit den Sanktionen leben die das System dfür vorsieht denn er weiss das vorher.
Ich sehe m Umfeld Fälle die wollen nicht arbeiten, schreiben so gruselige Bewerbungen dass sie alle abgelehnt werden, der Hund ist krank wenn sie zu Kursen sollen etc
Kommen Saktionen kommt der Anwalt und schreibt was dazu,
ich sehe mal die Sicht der Steuerzahler, magst Du mit Deinen Steuern unterstützen dass andere sich immer wieder Schlupflöcher suchen ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vor allem wenn es nicht das erste mal war finde ich das echt heftig

Antwort von Ellert am 06.08.2016, 21:00 Uhr

und mit nicht wissen sollte man sich daa uch nicht rausreden
man unterschreibt normal Anträge immer
"für die Richtigkeit der Angaben"

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vor allem wenn es nicht das erste mal war finde ich das echt heftig

Antwort von kati1976 am 06.08.2016, 21:16 Uhr

Das sehe ich auch so.

Ich finde sowas unmöglich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Jetzt wollen wir erstmal sortieren... sanktioniert wird überhaupt nicht...

Antwort von Ralph am 07.08.2016, 0:44 Uhr

Hallo,

das Jobcenter spricht eine "Sanktion" aus, wenn jemand im Bereich der Mitwirkung bei der Arbeitssuche/Arbeitsvermittlung nicht mitwirkt, also z.B. Termine unentschuldigt versäumt, sich nicht bewirbt, eine Maßnahme eigenmächtig und ohne Gründe abbricht etc. $$ 31ff. SGB II
Das ist hier alles nicht einschlägig.

Wenn Hilfe zuviel gezahlt worden ist, dann wird die zuviel gezahlte Hilfe zurückgefordert. Bei anhaltendem Leistungsbezug wird dann im Regelfall mit 10% des Regelsatzes aufgerechnet.

Wenn jemand das Amt bescheißt, weil er z.B. Einkommen nicht angibt, dann wird mit 30 % des Regelsatzes aufgerechnet. Das sind bei Alleinstehenden/Alleinerzienden monatlich derzeit 121,20 € im Monat. Das ist etwas versteckt in § 43 Abs 2 SGB II codifiziert.
Da sie offensichtlich vorsätzlich betrogen hat, könnte ZUSÄTZLICH noch ein Bußgeld, evtl. sogar ein Strafrechtsverfahren wegen Erschleichens von Sozialleistungen auf sie zukommen. Da es offenbar nicht nur um ein paar Euro fuffzig geht kann das noch sehr unangenehm für sie werden.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mutterschaftsgeld

Antwort von Tini_79 am 08.08.2016, 8:29 Uhr

Sie hat ja einen AG, sonst wäre sie nicht in EZ. Daher wird sie bei Kind 4 die EZ zum neuen Mutterschutz beendet haben. Das ist rechtlich ok und ganz normal.

Dadurch hat sie, entsprechend ihres normalen Gehaltes Mutterschutzgeld bekommen, also mehr wie 13 EUR/Tag von der KK.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.