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Geschrieben von Chrissie3 am 08.10.2013, 16:30 Uhr

Jetzt mal langsam!

Du bringst aber etwas durcheinander. Beim Arbeitsgericht kann Dein Freund 1. keine Anzeige machen und 2. bekommt er dort auch keinen Anwalt wie Euch richtigerweise das Gericht Auskunft gegeben hat.

Eine Anzeige erstatten, macht in Euern Fall wenig Sinn. Wozu auch? Dein Freund muss den ausstehenden Lohn einklagen. Dass er Azubi ist, spielt zunächst mal keine Rolle. Ob er seinen Anwalt selbst zahlen muss, hängt von seinen Einkommensverhältnissen insgesamt ab.

Er braucht aber nicht zwingend einen Anwalt, er kann seine Klage direkt beim Arbeitsgericht einreichen, aber da muss er natürlich selbst erscheinen. Er kann ja seinem jetzigen AG sagen, dass er einen wichtigen Termin bei Gericht hat. Natürlich kann er sich einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geben lassen zu einer Zeit, die ihm leichter möglich ist. In der ersten Instanz Arbeitsgericht ist es aber so, dass jeder seinen Anwalt selbst zahlen muss, also bietet es sich schon an, bei niedrigen Einkommen über das Gericht zu versuchen, einen Beratungsschein zu holen.

Mit "Pfeifen auf dem Amt" hat das nichts zu tun und finde ich ehrlich gesagt diffamierend, auch wenn ich selbst nicht im öffentlichen Dienst arbeite.

Hat das Gericht nicht einen Nachmittag in der Woche Sprechstunde? Das ist bei den meisten Ämtern so.

Im übrigen schließe ich mich meiner Vorrednerin an: wieso kann sich Dein Freund da nicht selber darum kümmern? Er wird ja wohl mal ne Pause haben und im Zeitalter des Handys dürfte es kein Problem sein, mal wo anzurufen und sich zu erkundigen.

Die IHK verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, denn eigentlich sollten sie schon zwischen Betrieb und Azubi vermitteln, aber anscheinend interessiert sie es nicht mehr, weil Dein Freund dort nicht mehr ist.

Viel Erfolg wünsche ich beim "Eintreiben" des ausstehenden Gehaltes!

Chrissie

 
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