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Geschrieben von dieElle am 05.08.2011, 19:51 Uhr

Jahresbericht der Schule/Datenschutz

Dienstgrad, Dienstjubiläen und Ruhestände unterliegen nicht dem Datenschutz.
Was absolut geschützt ist und was wir in der Aufsichtsbehörde nichtmal als interne Datei erfassen dürfen sind Anschrift, Telefonnummern, Geburtsdaten (auch von Kindern) ect. Da dürfen eigentlich nicht einmal die Schulaufsichtsräte Einblick in die Akten haben.
Was in der Praxis aber eher utopisch ist.
Aber etwas verstehen kann ich Dich. Ich finde es auch immer "daneben", wenn ich Post von Kollegen anderer Aufsichtsbehörden bekomme, die tatsächlich mit "Schmidt - Verwaltungsangestellter" oder ähnlich unterzeichnen... Ich schreibe meine Amtsbezeichnung ja auch nicht auf jeden STD-Beleg drauf...

 
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