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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.10.2011, 22:29 Uhr

ja...

Aber man kann sie doch nicht schuldig sprechen, weil man sonst gar keinen Täter mehr hat. Was ist denn das für eine Begründung?????

Plus: Man sollte sich von der Vorstellung lösen, daß vor Gericht "Genugtuung" für das Opfer bzw. dessen Angehörige erzeugt wird. Das war nie der Sinn hinter dem Recht, wie wir es kennen, und sollte es IMHO auch nie werden.

 
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