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Geschrieben von kath1983 am 05.01.2017, 11:59 Uhr

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Ziel im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ist es keinen Unternehmer in der Kette mit USt zu belasten. Das ist aber geschehen.

Normalerweise hättest du die ID Nummer dem Lieferanten mitteilen müssen. Der hätte die Rechnung ohne USt ausgestellt und du hättest den Vorgang in deiner Erklärung in DEUTSCHLAND als IG Erwerb angegeben, die USt abgeführt. Gleichzeitig hadt du aber ein VSt Abzug in Höhe der USt aus IG Erwerb. Dafür gibt's eine separate Zeile in der USt. Am Ende wäre niemand belastet.

Nun stellt sich die Realität anders da. Ich würde an deiner Stelle den IG nicht melden. Du hast keine ID Nummer und somit lag kein IG Erwerb vor. Du kannst versuchen dir die VST in Frankreich über das Vorsteuervergütungsverfahren beim Bundeszentralamt zu holen. Der Antrag wird zentral für VSt aller EU Staaten in DE gestellt. Die prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag nach Frankreich weiter. Ist online ganz einfach zu machen.

bei einer Prüfung durch das FA würde dir nichts passieren, da dem deutschen Staat nichts entgangen ist. Es ist eine Formalität. Dafür wurde noch nie ein Bußgeld verhängt.

Wenn du aber auf der ganz sicheren Seite sein willst, kannst du die ID Nummer beantragen und die Rechnung berichten lassen. Die USt bekommt ihr vom Lieferanten zurück (Rechnung ist ja ohne Ust) und ihr müsst dann eure Anmeldung berichtigen, der Franzose auch...(Wäre mir zu anstrengend...)

Beantrage auf jeden Fall die ID Nummer. Wenn du so einen Fall nochmal hast, denke aber daran, dass du ggf. eine ZM (zusammenfassende Meldung) beim Bundeszentralamt abgegeben musst. So wird der Warenverkehr zwischen den EU Ländern abgeglichen.

Liebe Grüße

 
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