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Geschrieben von Lauch1 am 28.06.2023, 21:04 Uhr

Ich finde es verblüffend, dass d Tragen Shirt in D NICHT strafrechtlich belangt wird.

Weil sich die Ballons dann in Luft auflösen? Warum sollten die Kindergartenpädagogen überhaupt in die Situation kommen irgendetwas lösen zu müssen? Dafür sind andere zuständig.

 
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