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Geschrieben von Lauch1 am 28.06.2023, 11:01 Uhr

Ich finde es verblüffend, dass d Tragen Shirt in D NICHT strafrechtlich belangt wird.

Das Thema hatten wir schon etliche Male. Was kann so schwer daran sein ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, außer man will aus Gründen nicht.
In Österreich wäre der Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt (Verbotsgesetz vom 08.05.1945 § 72 StGB).

„Der Aufdruck des T-Shirts - auch in Kombination mit der Farbe der Hose - habe keine strafrechtliche Relevanz, hieß es bei der Polizei. Das sei bereits geprüft worden. Solche Shirts seien frei verkäuflich. “

 
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