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Geschrieben von Monroe am 08.08.2023, 21:33 Uhr

gibts leider auch umgekehrt

Das ist auch absolut nicht zu entschuldigen.
Der kleine aber feine Unterschied liegt jedoch darin, dass das,wenn es zur Anzeige gebracht wird, auch strafrechtlich verfolgt wird und sich nicht einfach im Sande verläuft mit der Entschuldigung eines anderen Kulturkreises, Herkunft und Sprachbarriere des Täters.

 
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