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Geschrieben von Sille74 am 08.08.2023, 23:20 Uhr

Blödsinn!

Natürlich kommt es auch "in solchen Fällen" zum Strafvollzug bzw. fallen halt die Urteile so aus, wie sie hier ausfallen, auch bei deitschen Tätern.

Abschiebung ist kein Mittel des Strafrechts. Allerdings gibt es im Ausländerrecht tatsächlich die Möglichkeit der Abschiebung, wenn schwere Straftaten begangen wurden. Dass dies nicht häugiger geschieht, hat z.T. tatsächliche, also keine rechtlichen Gründe, z.T. verhindern die Verwaltungsgerichte eine Abschiebung, in der Tat auch für mich nicht immer ganz nachvollziehbar. Wirdnicht abgesvhoben, wird eine Strafe natürlich auch vollstreckt.

 
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