Geschrieben von Berlin! am 26.02.2020, 11:10 Uhr |
Ganz kurz zur Klarstellung: Sterbehilfe
Ich weiß noch nicht genau, wie ich das Urteil des BVerfG finde, ich warte mal die schriftliche Begründung ab.Ich tendiere zu: das ist richtig so.
Aber mal ganz grundsätzlich, das werfen hier einige durcheinander: Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Und die Beihilfe zum Suizid auch nicht. Auch nicht vor dem Urteil.
Was unter Strafe gestellt war. war die GESCHÄFTSMÄSSIGE Beihilfe, etwa durch Vereine. Geschäftsmäßig meint nicht entgeltliche Hilfe oder finanzielle Interessen.
Daher war und ist Beihilfe zum Suizid durch Angehörige straffrei. Es ging nicht um das "Recht auf selbstbestimmtes Sterben", das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet wird. es ging darum, ob Sterbehilfe geschäftsmäßig erfolgen darf.
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- Re: Ganz kurz zur Klarstellung: Sterbehilfe - Ankaba 26.02.20, 13:01
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- Re: Ganz kurz zur Klarstellung: Sterbehilfe - Ankaba 26.02.20, 13:24
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