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Geschrieben von misssilence am 14.09.2022, 21:23 Uhr

Für mich aktuell: Grundsteuererklärung

Dazu gibt dir der Absatz 10, Par 249 BewG Antwort:

(10) 1Eine Wohnung ist in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. 2Die Zusammenfassung der Räume muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. 3Daneben ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. 4Die Wohnfläche soll mindestens 20 Quadratmeter betragen.

Ohne Sanitär >> keine Wohnung.

Somit nur zwei Wohneinheiten und ZFH. Kein Mietwohngrundstück (egal, was der alte Einheitswertbescheid postulierte).

 
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