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Geschrieben von misssilence am 14.09.2022, 12:21 Uhr

Für mich aktuell: Grundsteuererklärung

Das Grundsteuergesetz hat sich geändert und mit ihm die Definition der Nutzungsarten - den alten Einheitswertbescheid kannst du getrost ignorieren!

Gib Zweifamilienhaus an. Die Art hat Einfluss auf die Bewertung und somit den Messbetrag.

 
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