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Geschrieben von Tini_79 am 13.09.2022, 22:29 Uhr

Für mich aktuell: Grundsteuererklärung

Vielen lieben Dank für deine Mühe!

Ich habe mich wahrscheinlich schlecht ausgedrückt. Lt. dem Einheitswertbescheid ist es ein Mietwohngrundstück - obwohl das ja mit ursprünglich nur 2 Wohnungen schon falsch war, denn es war ein Zweifamilienhaus.

Durch das Aufstocken könnte man das jetzt aber ggf. annehmen, wenn man die dritte Wohnung als Wohnung wertet. Es ist schon eine, aber eben noch nicht bewohnbar. Es gibt keine Sanitäranlagen, also Wasser etc. liegt an, aber es ist kein WC usw. installiert. Es gibt keine Zimmertüren und Zargen. Die Wände sind teils unverputzt, Stromkabel teils noch nicht verlegt, in zwei Räumen gibt es Heizkörper, in den anderen nicht. Meine Tochter spielt da Schlagzeug, da stehen Wäscheständer und Kisten mit Weihnachtsdeko
Wie du sagst, wahrscheinlich ein Fall von "kommt drauf an".

So oder so aber die Frage - würde die Änderung von Mietwohngrundstück auf Zweifamilienhaus bzgl. Bewertung etwas ändern? Gibt es zwischen den 6 o.g. Gruppen dahingehend Unterschiede?

 
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