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Geschrieben von misssilence am 14.09.2022, 12:35 Uhr

Für mich aktuell: Grundsteuererklärung

@Leena: der Par. 75 BewG gilt NICHT für die Grundsteuer! Diese hat eigene Definitionen und geht idR von der Fläche aus. Besser als im Gesetz kann man das im Anwenundserlass nachlesen.

Der Par. 75 ist nur für Erbschaftsteuer relevant.

 
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