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Geschrieben von shinead am 13.09.2017, 10:53 Uhr

Frauenfeindlich sind solche Emanzen, die aus Frauen Männer machen wollen

Kleine Unternehmen erhalten ja eine Erstattung für die Kranktage. Große Unternehmen müssen eben entsprechende Rücklagen bzw. Personalpuffer einkalkulieren.
Eine Otto-Normal Rechtsanwaltskanzler sollte ohne weiteres noch in den Genuss der Umlagen bekommen, die immerhin 40-80% der Kosten erstattet.

Kinderkranktage muss der Arbeitgeber überhaupt nicht bezahlen! Man nimmt hier eine Art unbezahlten Urlaub. Die Krankenkasse erstattet dann einen Teil des Verdienstausfalls.

Bei Schwangerschaft gibt es ja entsprechende Erstattungen für den Arbeitgeber. Während des Mutterschutzes und evtl. Beschäftungsverboten.

 
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