Geschrieben von Zombibi am 15.11.2011, 19:27 Uhr |
Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort
Praktikanten dürfen nicht alleine in der Einrichtung bleiben.
Es MUSS mindestens eine Erzieherin dabei sein. Praktikanten zählen nicht als Kraft. So gesehen sind die k
Kinder in der Einrichtung "alleine".
Wenn die Gruppe einen Ausflug z.B. zum Spielplatz gemacht hat, endet die Aufsichtspflicht der Erzieher erst, wenn die Gruppe wieder an der Einrichtung ist und die Betreuungszeit beendet ist.
Wenn ein Kind früher gehen darf (mit Einverständniserklärung der Eltern) muss das Kind zur angegeben Uhrzeit an der Einrichtung entlassen werden (d.h. eine Erziherin bleibt mit dem Kind in der Einrichtung oder geht mit dem Kind zurück zur Einrichtung.) Das Kind darf nicht am Spielplatz entlassen werden (ausser die Eltern holen es ab)
- Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort - kathi1a 15.11.11, 18:19
- Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort - taram 15.11.11, 18:47
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- Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort - glückskinder 15.11.11, 19:55
- Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort - Zombibi 15.11.11, 20:01
- Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort - taram 15.11.11, 18:47
Bin deprimiert...und wohl eine max. mittelprächtige Mutter....
Katalogbestellung KL oder N Größe?
Hilfe!!! Brauch mal wieder eueren Rat!!!
Take it easy
Sakra da oder andere physio-experten?
Könnt Ihr mal bitte kurz ins Haustierforum kucken
Was passiert eigentlich bei der schulärztlichen untersuchung...
Klara...
Und nu? ich will nicht ich will nciht... meine schwiegermutter