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Geschrieben von Flirrengel am 15.11.2011, 19:21 Uhr

Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Das die Gruppe kurzfristig alleine von Praktikanten betreut ist erlaubt, wenn eine Praktikantin davon im letzten Ausbildungsjahr zur Erzieherin steckt - im sog. Anerkennungsjahr zur Erzieherin (da darf man auch eine Gruppe zeitweilig oder halbtags komplett alleine führen! Ist gleichzusetzen mit den Referendaren im Lehramt, die eine Klasse alleine führen)

Das die Kinder am Spielplatz verabschiedet werden und dann nochmal alleine zum Hort laufen........ich denke nur, wenn eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Bzw. vielleicht auch - wenn vorher angekündigt wurde, dass an diesem Tag alle Kinder vom Spielplatz geholt werden sollten, also der besagte Tag eben am Spielplatz endet und nicht am üblichen Ort.
Ansonsten dürfte das eine Aufsichtspflichtverletzung sein - und es ist dann dabei hoffentlich nichts passiert!

 
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