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Geschrieben von kathi1a am 15.11.2011, 18:19 Uhr

Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Hallo,

wer kennt sich in Rechtsfragen / Gesetzen gut aus:

- Ist es erlaubt, dass ein Hort bzw. Schülerbetreuung von Grundschülern nur von mehreren Praktikanten geführt wird.

- Ist es erlaubt, dass die Grundschüler z. B. am Spielplatz verabschiedet werden und alleine den Weg zum Hort (ca 1 km) zurücklegen und ihre Sachen holen und ins Wochenende gehen. Es findet dann im Hort keine Kontrolle mehr durch die Leitung bzw. die Praktikanten statt, ob alle Kinder ihre Sachen geholt haben, bzw. ob alle Kinder "heil" angekommen sind.

Zur Info: Hortleiterin ist mit den Ganztagsschülern (Hauptschülern) unterwegs und 3 Praktikanten kümmern sich um ca. 20 Grundschüler.

Danke
Kathi

 
7 Antworten:

Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von taram am 15.11.2011, 18:47 Uhr

Das Praktikanten die Hortkinder betreut - ist definitv nicht gesetzlich erlaubt.
Bei dem zweiten Punkt - glaube in der 5/6 Klasse sind die Kids sogar von Ausflügen alleine nach Hause, aber nur mit Erlaubniszettel und kurzem sichern Weg

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Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von kathi1a am 15.11.2011, 18:54 Uhr

PS. Die Kinder, die den Weg alleine zurücklegen sind alle in der 1-4. Klasse, wobei der größte Anteil 1. und 2. Klässer sind.

Kathi

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Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von Flirrengel am 15.11.2011, 19:21 Uhr

Das die Gruppe kurzfristig alleine von Praktikanten betreut ist erlaubt, wenn eine Praktikantin davon im letzten Ausbildungsjahr zur Erzieherin steckt - im sog. Anerkennungsjahr zur Erzieherin (da darf man auch eine Gruppe zeitweilig oder halbtags komplett alleine führen! Ist gleichzusetzen mit den Referendaren im Lehramt, die eine Klasse alleine führen)

Das die Kinder am Spielplatz verabschiedet werden und dann nochmal alleine zum Hort laufen........ich denke nur, wenn eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Bzw. vielleicht auch - wenn vorher angekündigt wurde, dass an diesem Tag alle Kinder vom Spielplatz geholt werden sollten, also der besagte Tag eben am Spielplatz endet und nicht am üblichen Ort.
Ansonsten dürfte das eine Aufsichtspflichtverletzung sein - und es ist dann dabei hoffentlich nichts passiert!

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Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von Zombibi am 15.11.2011, 19:27 Uhr

Praktikanten dürfen nicht alleine in der Einrichtung bleiben.
Es MUSS mindestens eine Erzieherin dabei sein. Praktikanten zählen nicht als Kraft. So gesehen sind die k
Kinder in der Einrichtung "alleine".

Wenn die Gruppe einen Ausflug z.B. zum Spielplatz gemacht hat, endet die Aufsichtspflicht der Erzieher erst, wenn die Gruppe wieder an der Einrichtung ist und die Betreuungszeit beendet ist.
Wenn ein Kind früher gehen darf (mit Einverständniserklärung der Eltern) muss das Kind zur angegeben Uhrzeit an der Einrichtung entlassen werden (d.h. eine Erziherin bleibt mit dem Kind in der Einrichtung oder geht mit dem Kind zurück zur Einrichtung.) Das Kind darf nicht am Spielplatz entlassen werden (ausser die Eltern holen es ab)

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Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von kathi1a am 15.11.2011, 19:53 Uhr

Danke. Wäre es denn rechtens wenn der Hort eine Info herausgibt, dass die Kinder ab sofort am Spielplatz entlassen werden? Ps. Kinder müssten die Schulsachen dann mit auf den Spielplatz nehmen oder alleine in den Hort und da die Sachen durch einen unverschlossenen Nebeneingang (jeder kann rein und raus) abholen.

Kathi

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Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von glückskinder am 15.11.2011, 19:55 Uhr

Nur wenn ihr dem zugestimmt habt, dass die Kinder allein vom Spielplatz gehen dürfen, wäre dies rechtens, aber sonst nicht.

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Re: Frage zu Recht bzgl. Schülerbetreuung / Hort

Antwort von Zombibi am 15.11.2011, 20:01 Uhr

Eigentlich nur wenn du schriftlich zugestimmt hast. Es geht ja darum, wenn mal was passiert. Das Kind ist ja nur auf dem direkten Weg versichert.
Ruf einfach mal beim Träger/Vorsitzendem der Einrichtung an, Schilder die Situation und frag mal nach. Manchmal gibt es da auch andere Regelungen.

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