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Geschrieben von Moneypenny77* am 25.10.2005, 20:54 Uhr

Frage zu Nebenkosten-Abrechnung

Nein, das geht so nicht.

Das geltende Recht sieht vor, daß die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen muß. Heißt: wenn der Abrechnungszeitraum jeweils vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres ist, muß die Abrechnung für dieses Jahr dem Mieter spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen. Danach braucht er Forderungen des Vermieters nicht mehr auszugleichen, demgegenüber ist der Vermieter aber sehr wohl verpflichtet, zurückzuzahlen, wenn vom Mieter zu viel gezahlt wurde.

 
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