Geschrieben von Süßchen am 25.10.2005, 20:42 Uhr |
Frage zu Nebenkosten-Abrechnung
Hallo an alle da draußen!
Ich weiß nicht, ob dieses Thema hierher passt, aber ich versuche mal mein Glück...
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte und vielleicht auch weiß, wo ich im Internet Belege dafür finden kann.
Also, mein Freund wurde vor Kurzem von seiner Vermieterin angeschrieben. Sie gab an, dass sie aufgrund familiärer Probleme in den letzte 4 (!!!!) Jahren nicht dazu gekommen sei, für ihre Mieter die jährliche Nebenkosten-Abrechnung zu erstellen. Nun hat sie ihm eben mal €2000 in Rechnung gestellt.
Ich möchte gern wissen, ob sie das so einfach darf, oder ob man als Mieter das Recht auf eine jährliche Abrechnung hat? Und, muss er die Summe nun zahlen, oder wäre der Rechtsweg angebracht?
Danke für eure Hilfe!
LG
Re: Frage zu Nebenkosten-Abrechnung
Antwort von Moneypenny77* am 25.10.2005, 20:54 Uhr
Nein, das geht so nicht.
Das geltende Recht sieht vor, daß die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen muß. Heißt: wenn der Abrechnungszeitraum jeweils vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres ist, muß die Abrechnung für dieses Jahr dem Mieter spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen. Danach braucht er Forderungen des Vermieters nicht mehr auszugleichen, demgegenüber ist der Vermieter aber sehr wohl verpflichtet, zurückzuzahlen, wenn vom Mieter zu viel gezahlt wurde.
Re: Frage zu Nebenkosten-Abrechnung
Antwort von eternity am 25.10.2005, 22:41 Uhr
..........es sei denn der/die Vermieter/in begründet die verspätete Abrechnung.
Daher die Ausrede mit den familiären Problemen - aber 4 Jahre lang???
Es gibt schliesslich auch Firmen die Nebenkostenabrechnungen erstellen, hätte sie ja machen lassen können.
Sieht schon recht gut aus dass diese Nachzahlung nicht geleistet werden muss.
Viel Glück,
eternity
Re: Frage zu Nebenkosten-Abrechnung... Danke!
Antwort von Süßchen am 26.10.2005, 10:22 Uhr
Ich danke euch Beiden!
Ich dachte mir schon, dass es so nicht geht, war für mich unverständlich.
Nun, mal sehen, ob wir da was machen können.
LG
sie muß in jedem....
Antwort von mink am 31.10.2005, 11:38 Uhr
... fall ihre kosten aufschlüsseln und dir offenlegen warum und wofür sie mehr nebenkosten haben will du must nachvollziehen können ob etwas teurer geworden ist und ob diebestandteile der nkabrechnung wirklich gerecht fertigt sind wende dich an einen mieterschutz
uns hat der vermieter mal eine monatsmiete einer leerstehenden wohnungaufs haus aufgeteilt auf gefallen istes weil wir gegenüber dem vorjahr 200€ mehr nachzahlen sollten