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Geschrieben von vonnywalker am 17.01.2012, 15:10 Uhr

fast richtig

Seit Einführung des jetzt gültigen Festzuschusssystems im Jahre 2005 gibt es für 5 Jahre nachgewiesener Vororge (sprich Stempel im Bonusheft) 20 % zusätzlich zum Festzuschuss und bei 10 Jahren dann 30 % als zusätzlich zum Festzuschuss von der Krankenkasse (für die Regelversorgung).

60/65 % von der Gesamtsumme waren es vor 2005.

 
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