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von meerli  am 17.01.2012, 13:06 Uhr

bonushelft beim zahnarzt? für mich aktuell

Ich bin vom Fach und eigentlich sollte jeder ZA seinen Pat.ein Bonusheft ausstellen.
Für Kinder gibt es diese ab 6 Jahren und es sind halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen erforderlich um Stempel zu bekommen, beim Erwachsenen (ab 18) reicht 1 Stempel im Jahr.

Bonusheft ist erst dann relevant wenn zahnersatz ansteht. Bei Kindern in der Regel nicht der Fall und wenn dann meist unfallbedingt dann spielt das Bonusheft keine Rolle. Beim Erwachsenen gibt es ja nur noch bestimmte Festzuschüsse (in €) von der KK für die jeweiligen Leistungen, wenn ich Stempel der letzten 5 Jahre nachweisen kann, dann bekomme ich statt Summe XX der Festzuschüsse 60% mehr und mit den letzten 10 Jahren 65%...
Die Nachweispflicht des Bonusheftes liegt beim Patienten, also lasst Euch das nächste Mal eines ausstellen -auch rückwirkend für die Jahre wo Ihr in der Praxis seit. Wer den ZA gewechselt hat muss "alte" Stempel in der alten Praxis holen... schlecht wenn ein ZA schließt dann kommt man als Pat.nicht mehr ran an die Stempel.
Fazit: Geht (auch als Erwachsener) halbjährlich zur Vorsorge so kommt man auch lang um Zahnersatz ringsrum... denn Vorsorge ist besser als Nachsicht.

Grüssle Sindy

 
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