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Geschrieben von neugierig am 06.08.2011, 23:04 Uhr

FALLE: Mietvertrag Klausel - kennt sich jemand damit aus?

Guten Abend Ihr Lieben!

Kann das sein, dass man monatlich einen PKW Stellplatz bezahlen muß, obwohl man gar keinen Führerschein - geschweige denn ein eigenes Auto hat?? Haben wir leider erst im nachhinein gesehen, dass das in der montlichen Miete drin ist als mal genug Zeit war den Mietvertrag zu studieren. Wir haben den Vermieter daraufhin angesprochen und er meint, es muß mitbezahlt werden ansonsten fliegen wir aus der Wohnung!!!

Das kann doch echt nicht wahr sein

 
11 Antworten:

Re: FALLE: Mietvertrag Klausel - kennt sich jemand damit aus?

Antwort von Loraley am 06.08.2011, 23:12 Uhr

Wenn der Platz zur Wohnung gehört hast du wohl schlechte Karten.
Bewohnt jemand eine Wohnung, die ein ausgewiesenes Kinderzimmer hat, er selber hat aber gar keine Kinder, muss er das Zimmer doch trotzdem bezahlen.
Ich kann da jetzt auch keinen Stolperstein im Vertrag erkennen, da hättet ihr vorher nachfragen sollen.
Ist es so ein großes Problem den Stellplatz unterzuvermieten?

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die Aufregung kann ich jetzt auch nicht verstehn

Antwort von like am 06.08.2011, 23:15 Uhr

euch war ja sicher bei Vertragsabschluss bewusst, welche Miete ihr für die Wohnung zahlt. Dass in der Miete nun auch noch ein Stellplatz enthalten ist, ist ja nun nicht schlimm - praktisch noch was zum selben Preis mit drin - auch wenn ihr es nicht braucht.

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Re: FALLE: Mietvertrag Klausel - kennt sich jemand damit aus?

Antwort von Joni76 am 06.08.2011, 23:18 Uhr

Nunja den Vermieter wirds nicht interessieren, ob Ihr Auto oder FS habt....
Normal liest man sich doch einen Vertrag durch, bevor man ihn unterschreibt.
Aber ich seh da jetz auch kein Problem. Hier gehört zu fast allen Wohnungen ein Stell- oder TG-Platz dazu und viele vermieten den einfach weiter an Dritte. Ein TG-Platz bringt hier schon 35-40€ monatlich.

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Re: FALLE: Mietvertrag Klausel - kennt sich jemand damit aus?

Antwort von Christine70 am 06.08.2011, 23:22 Uhr

naja, ich seh da jetzt auch kein problem. ihr habt den vertrag unterschrieben, also müsst ihr das auch zahlen.

wenn ihr mal besuch bekommt mit auto, kann man das da abstellen.

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Re: FALLE: Mietvertrag Klausel - kennt sich jemand damit aus? Ergänzung...

Antwort von neugierig am 06.08.2011, 23:29 Uhr

Nun ja es ist so, dass ausreichend Parkplätze vorhanden die nicht mal gekennzeichnet sind für die einzelnen Wohnungen. Heißt, es kann sich jeder so hinstellen wie er möchte!! Da genug vorhanden sind wird es mit dem Tipp "weitervemieten" nichts werden.
Wir benötigen eben keinen und würden deshalb weniger Miete bezahlen, da es extra im Mietvertrag mit einer Summe von 20 Euro angegeben ist und dafür könnten wir z.B. schon wieder was anderes kaufen - ich hoffe ihr versteht, man muß ja schauen wo das Geld bleibt.

Ist es üblich, dass im Mietvertrag nicht mal die Quadratmeter der Wohnung angegeben ist - kommt mir komisch vor. Sorry ziehe zum 1. Mal in eine Mietwohnung und habe deshalb keine Ahnung

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Das ist keine Falle...

Antwort von shinead am 06.08.2011, 23:37 Uhr

... sondern Blindheit bei der Unterzeichnung eines Vertrages. Da Du angenommenerweise über 18 bist: selbst schuld.

Frag Deinen Vermieter, ob Du den Platz untervermieten kannst und setze eine Anzeige in die Zeitung.

Da von den meisten Gemeinden für jede Wohnung mindestens ein Stellplatz verlangt wird, werden diese meist mit gebaut. Der Vermieter musste den Platz zwangsläufig mit kaufen. Also vermietet er ihn auch mit.

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Mietvertrag/ fehlende Quadratmeterzahl

Antwort von amadeus_hates_music am 07.08.2011, 1:51 Uhr

http://www.rechthaber.com/tipp-fuer-vermieter-keine-qm-angabe-im-mietvertrag-ang eben/

ACHTUNG: Nebenkostenabrechnung! Hier werden oftmals einige Posten über die Quadratmeterzahl abgerechnet. Da muß die Quadratmeterzahl dann mit der Fläche übereinstimmen. (Berücksichtigen, dass Dachschrägen, Balkone etc geringere anrechenbare Quadratmeter haben!)

Das mit dem Stellplatz ist i.O..

LG ahm

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Re: Das ist keine Falle...

Antwort von bezaubernde_Ginella am 07.08.2011, 11:59 Uhr

Na sowas. Und die Badewanne, die Du nie benutzt, weil Du lieber duschst, machst Du dann gleich mit geltend? Und wenn wir schon dabei sind, die Küche bräuchtest Du vielleicht auch nicht, weil Du grundsätzlich auswärts isst?

Mann mann mann, manchmal bin ich froh, daß ich solche Probleme nicht habe.

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ganz normal!

Antwort von MamaMon1 am 07.08.2011, 16:12 Uhr

Hallöchen!
Das ist ganz normal und keine Falle. Normalerweise wird zu jeder Wohnung der Stellplatz mit im Grundbuch eingetragen, folglich hat man für den Stellplatz mitzuzahlen, weil er ja zur Wohnung gehört. Es besteht bei euch die Möglichkeit, dass ihr den Stellplatz untervermietet, aber das fällt ja eh flach, da es bei euch genug Parkplätze für alle gibt.
Bezüglich der qm-Anzahl: so weit ich weiß müssen die qm nicht angegeben werden. Das ist zum Schutz der Vermieter, da sonst u.A. die Miete nachträglich anteilig zurückverlangt wird, wenn rauskommt, dass die qm nicht stimmen. Der Vermieter legt dann die Nebenkosten zwar dann nach qm um, halt so wie er denkt dass es stimmt.
Ist alles sehr schwierig. Aber eins ist ganz wichtig: niemals einen Vertrag unterschreiben, ohne diesen gelesen und verstanden zu haben!!!!
War selbst in der Wohnungsbranche tätig und rate dir wirklich dringend, das nächste Mal alles genau durchzulesen!
Trotzdem viel Spaß mit der neuen Wohnung!!!
Viele Grüße,
Moni

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DOCH ist so...

Antwort von MrsSummer85 am 08.08.2011, 9:58 Uhr

Hallo,


es ist leider so...

Hier in der Whg hab ich einen Tiefgaragenstellplatz seit dem Einzug im Mai 2004... Und das obwohl ich weder Führerschein noch Auto habe...

Trotzdem muss ich es bezahlen...

Nun is mein Schatz bei uns eingezogen, und nun können wir endlich den bezahlten Stellplatz nutzen

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Re: FALLE: Mietvertrag Klausel - kennt sich jemand damit aus?

Antwort von Hannehoch6 am 09.08.2011, 10:36 Uhr

Wo ist denn hier die Falle? Du hast eine Wohnung angemietet, der Mietpreis war dir bekannt und die Höhe in Ordnung. Nur weil im Mietpreis 20,- für einen Stellplatz einkalkuliert sind, kann man diese jetzt nicht einfach abziehen, weil man den Stellplatz nicht braucht.

Das die Quadratmeter nicht angegeben sind, ist doch verständlich, weil der Vermieter wahrscheinlich in einer Anzeige seine 80 qm Wohnung zu Preis x angeboten hat und nach Besichtigung und Abschluss des Mietvertrages einer Mietminderung entgehen möchte, weil die Wohnung ja doch nur 71 qm misst. Vielleicht in der Zukunft erst alles durchlesen, bevor man unterschreibt und sollte man nicht alles verstehen, einfach vorher nachfragen. Das erspart einem viele böse Überraschungen.

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