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Geschrieben von carla72 am 07.01.2012, 7:25 Uhr

Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Ich habe mich vor langer Zeit damit beschäftigt. Wenn ich mich recht erinnere, gab es für sog. offene Vermögensfragen eine Frist für die Antragstellung bis 1992, und die allermeisten Fälle sind natürlich lange abgeschlossen. Früher gab es ja überall Ämter für offene Vermögensfragen (und natürlich die Treuhandanstalt), wenn mich nicht alles täuscht, wird dies heute auf Bundesebene durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen bearbeitet. Es gilt der Grundsatz "Rückgabe vor Entschädigung", so dass oft rückübereignet wurde, was noch da war. Das bedeutet natürlich auch, dass der alte neue Eigentümer dann für die Einhaltung eines gesetzesmäßigen Zustands zuständig ist.

Was willst Du denn wissen?

Lg, carla72

 
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