Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Cata am 06.01.2012, 16:52 Uhr

Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Das besagte Eigentum hat die Stadt bereits anderweitig fuer Parkanlagen und Naherholungsgebiet verwertet oder die Betriebe wurden veraeussert bzw. die Unternehmen dort existieren noch, somit sind eigentlich wieder Eigentuemer vorhanden, denen man das nicht einfach wenehmen kann. Ich hab das jedenfalls so verstanden, dass es sich nur um eine Entschaedigung, nicht aber um eine Rueckgabe handeln kann.
Ein Gruendstueck wurde bereits kurz nach der Wende zurueckgegeben. Das war wohl frei und unbebaut.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.