Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mareike25 am 18.04.2011, 15:52 Uhr

Einmaliger Abgeltungsbetrag von einer Haftpflichtversicherung--jemand Erfahrung?

Hallo,

vor 2 1/2 Jahren habe ich mir mein Fussgebrochen, weil ich vor unserer Haustür bei Glatteis ausgerutscht bin. Mein Vermieter hatte nicht gestreut.

Seine Versicherung hat sämtliche Kosten getragen und auch mir ein Schmerzensgeld bezahlt ( verlief alles ohne Probleme, da alles über mein Anwalt lief ).

Nun habe ich dieses Jahr ein abschliessendes Gutachten erstellen lassen wegen evtl. Dauerschäden und was die Zukunft evtl. bringen könnte.

Mir wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 30% bescheinigt und das in ca. 20-30 Jahre eine posttraumatische Arthrose entstehen könnte. Da man dies auf den Röntgenbild bereits erkennen konnte.

Mein Anwalt hat die Haftpflichtversicherung nochmals aufgefordert ein Schmerzensgeld zu zahlen und einen Titel auszustellen, damit ich in 30Jahren noch forder kann.
Daraufhin haben die geschrieben ob ich mit einem einmaligen Abgeltungsbetrag einverstanden bin.

Was würdet ihr machen?

Also mein Arzt meint, das das meiste eh die Krankenkasse übernimmt bei Arthrose, meine Mutter die es hat, meinte auch das lohnt sich nicht, lieber das Geld jetzt nehmen.
Wer weiß ob in 30Jahre die Versicherung noch gibt, war ihr Argument, mein Mann meinte wer weiß ob es mich in 30 Jahre noch gibt ( sehr nett ).
Mein Anwalt meint auch das es finanziell wahrscheinlich jetzt lukrativer ist, als in 20- 30 Jahren Tabletten Rechnungen einfordern.

Und was meint ihr? Weiß jemand wie hoch der Betrag evtl. sein kann, mein Anwalt konnte noch nichts sagen, muss sich noch durch Urteile lesen

Danke
lg Mareike

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.