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Geschrieben von leaelk am 08.11.2016, 10:35 Uhr

eingeschränkte Alltagskompetenz

Die 104/208 Euro können NUR über ein niederschwelliges anerkanntes Angebot (hauswirtschaftlicher Dienst, Reiseanbieter, Behindertenverein, o.ä.) abgerechnet werden.
Über die Familie geht das definitiv nicht.
Weiß ich aus persönlicher Erfahrung ganz gesichert.

 
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