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Geschrieben von HannaZ2 am 08.11.2016, 8:30 Uhr

eingeschränkte Alltagskompetenz

Ich meine Du kannst immer entscheiden, ob Du Geld- oder Sachleistungen in Anspruch nimmst (oder eine Kombination beider).

Bei Pflege durch Angehörige gibt es Geldleistungen, und der MDK kommt 1x pro Jahr (glaube ich) zur Kontrolle / Prüfung.

Die Einschränkung der Alltagskompetenz bedeutet eigentlich nur, daß Ihr zusätzlich zu den Leistungen für uneingeschränkte PS1 ein bißchen mehr bekommt (Geld oder Sachleistungen in Form von Pflegedienst oder Einrichtung).

Zusätzlich zu den Leistungen für PS 1 mit Einschränkung könnt Ihr Verhinderungspflege beantragen und auch Kurzzeitpflege.

Und je nach Krankheitsbild zahlt nicht nur die Pflegekasse, sondern auch die Krankenkasse (im Rahmen der sog. Behandlungspflege).

LG

 
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