Geschrieben von Fredda am 03.12.2011, 20:12 Uhr |
einfordern?
Vielleicht, wenn du mit O. nach/wegen der Trennung nach B. gezogen wärst. Aber das war ja eine gemeinsam getroffene Familienentscheidung. Wenn er es während der Beziehung geschafft hat, euch zu besuchen, kann er das doch auch weiter schaffen. Ihr könnt ja fehlende Wochenenden durch großzügige Ferienregelungen oder so ausgleichen.
Foto?
Lg
Fredda
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