Geschrieben von Ebba am 03.12.2011, 20:20 Uhr |
ebba
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen! Er hat ein Umgangsrecht und -pflicht, das Recht muss er wahrnehmen, die Pflicht erfüllen. Punkt!
Du musst IMHO den Umgang nur ermöglichen, d.h. darfst ihn nicht verhindern.
Bevor du, für dich belastende, Zugeständnisse machst, lass dich beim Jugendamt oder besser einem Anwalt beraten.
Und google mal nach Umgangsrecht, dann findest du zB das hier:
http://www.elternimnetz.de/familie/krise/umgangsrecht.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht_(Deutschland)
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