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Geschrieben von Leewja am 05.02.2021, 12:43 Uhr

Du kannst es deiner Tochter vererben udn ihm aber Wohnrecht bis zum Tod (oder

bis er eben nicht mehr will) einräumen. Nießbrauchsrecht.

Aber ich glaube auch, dass Du da bei einer entsprechenden Anwältin gut aufgehoben bist.

 
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