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Geschrieben von Anna3Mama am 05.02.2021, 7:22 Uhr

Berliner Testament

Was will denn Deine Tochter?

Ihr seid 16 Jahre eine Einheit gewesen. Der Freund/Mann ist doch relativ "frisch", nicht böse gemeint, aber wer weiss ob das in fünf Jahren noch alles so rosig ist.

Solltest Du vor dem Mann sterben, ist er doch erst mal allein. Braucht er dann ein ganzes Haus?
Deine Tochter hingegen kommt dann langsam in das Alter, wo sie selbst eine Familie gründen möchte. Sicher wäre sie sehr froh, dann schon mit einem geerbten Haus starten kann, wenn sie schon keine Mutter und ggf auch sonst keinen familiären Halt mehr hat.

Berliner Modell heisst ja dem Lebenspartner, also Deinen Mann als Alleinerben einzusetzen. Nicht Deine Tochter... Wenn Du sie als Haupterben einsetzen möchtest, dann trifft der Begriff ja nicht mehr zu.

Berliner Modell und Lebenslanges Wohnrecht sind für mich zwei Dinge, die man vielleicht macht nach 50 Jahren Ehe zur Absicherung der letzten 10 Lebensjahre des Partners.
In Eurem Fall würde ich das so niemals machen.

Dein einziges Kind hätte die Verantwortung/alle Pflichten, die Eigentum so mit sich bringt aber keinen Nutzen und das für eine Ewigkeit. Dein Partner könnte neu heiraten, dort mit einer neuen Familie wohnen usw und Deine Tochter ist der "Depp". Was bringt einem ein Haus, das man weder bewohnen noch verkaufen kann, außer dass der Unterhalt teuer ist?

Ich als Tochter würde Dir das sehr übel nehmen.

 
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