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Geschrieben von dieElle am 12.10.2013, 12:33 Uhr

Doch, ich bin mir da sehr sicher...

Erhält man Ware, die man nicht bestellt hat, ist man verpflichtet, diese aufzubewahren und dem Versender auf Verlangen auszuhändigen.
Wie lange diese Aufbewahrungsfrist gilt, weiß ich allerdings nicht... Da muß ich selbst erst wieder nachschlagen.

 
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