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von Leena  am 07.05.2021, 14:32 Uhr

Das zum Thema Meinungsfreiheit in Deutschland

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing..?

Wenn man für einen Arbeitgeber arbeiten will, der einen gewissen Kodex erwartet und gewisse Werte vertritt, sollte einem das auch bewusst sein.

Wenn man für eine höchst umstrittene Person eintritt, die regelmäßig mit rassistischen, frauenfeindlichen, homo- und transphoben Äußerungen und Verschwörungstheorien aufgefallen ist, kommt das unter Umständen eben nicht so gut an. Außerdem war es ja wohl nicht das erste Mal ("2017 hatte er unter anderem einen Vergleich der früheren Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton mit Adolf Hitler geliked, damals hatte er sich auf Druck von DOSB und Deutschem Eishockey Bund dafür entschuldigt"), sondern eben das eine Mal zu viel.

Außerdem geht es beim Thema Meinungsfreiheit darum, seine Meinung äußern zu dürfen (= als gegen den Staat gerichtetes Grundrecht), nicht darum, dass alle diese Meinung teilen / gut finden / unterstützen müssen.

In diesem Kontext mal eines meiner Lieblings-Urteils-Zitate:

"Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nur dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber auch dazu, der Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch einen Beteiligten zu folgen."

Kann der eine oder andere schon mal missverstehen... ;)

 
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