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Geschrieben von ohno am 08.11.2011, 14:59 Uhr

Das ist falsch.

Ehepartner und Kinder erben gleichermaßen, aber zu anderen Teilen. Es kommt darauf an, ob sie in Zugwinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung leben, die letzten beiden muß man notariell vereinbaren.

 
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