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Geschrieben von kevome* am 03.07.2019, 16:27 Uhr

Das Gerichtsverfahren kommt doch noch

Information von Seawatch:

1. Die Richterin verwarf den Vorwurf 'Gewalt gegen Kriegsschiffe' & vertrat die Auffassung, dass der Widerstand gegen Beamte "in Erfüllung einer Pflicht"–der Pflicht, Leben auf See zu retten–gerechtfertigt war.

2. Die Richterin betonte, dass der Entschluss der Kapitänin der #SeaWatch3, den Hafen von #Lampedusa als nächsten „Place of Safety“ anzulaufen, notwendig war. #Libyen & #Tunisien könnten nicht als sichere Häfen angesehen werden.

3. Darüber hinaus sei die neue #Salvini-Verordnung "nicht auf Rettungseinsätze anwendbar", da sie sich nur auf das Handeln von Schmugglern beziehe. Die Verordnung war kurz nach der Rettung am 12 Juni noch hastig vom italienischen Innenministerium in Kraft gesetzt worden.

 
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