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Geschrieben von drosera am 11.08.2021, 16:30 Uhr

CDU vs IT-Security-Expertin

Da gibt es wohl mehrere Teil-Datenbanken:
a) die "Besuchten", ob anwesend oder nicht, ggf mit besprochenen Themen. Die sind aber einigermaßen pseudonymisiert. Die müssen evtl nicht über die Speicherung informiert werden.
b) die "Angeworbenen"; die sind wohl mit identifizierbaren Daten drin und halt alle CDU-Unterstützer. Und ja, die müssten der Datenspeicherung dann zuvor einwilligen.
c) die App-Nutzer; die Willingen ja bei Benutzung ein.

Aber weder als b noch als c kann man ja begeistert sein, wenn die Datenbank plötzlich im Netz rumgeistert.

 
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