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Geschrieben von sternenfee75 am 05.01.2017, 19:19 Uhr

Besch

Es liegt aber am Arbeitsplatz, von daher ist der AG verpflichtet, dir eine andere Arbeit zuzuteilen oder ein BV auszustellen. Dieses Jahr haben sich die Bedingungen auch geändert, was ein BV angeht.
Der Gyn darf in diesem Fall kein BV ausstellen.
Würde mich ansonsten an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.

 
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